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Die Sippl & Huber Steuerberatungsgesel-
lschaft ist wesentlicher Bestandteil einer Gruppe
vernetzter Unternehmen: |
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Wer in den letzten fünf Jahren einen neuen Wasseranschluss bekommen hat, kann möglicherweise die berechnete Mehrwertsteuer teilweise zurückverlangen. Sowohl der EuGH als auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben entschieden, dass die Gebühr für einen Wasseranschluss nur mit 7 % MwSt. belastet werden dürfte. Meistens wurden dem Kunden von den Wasserversorgungsunternehmen jedoch fälschlich 16% bzw. 19% MwSt. berechnet. Unter Umständen führt dies zu einer Rückerstattung zugunsten des Kunden.
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| In letzter Zeit häufen sich Briefe von Banken, in denen es um Umsatzsteuer auf Zinsen und Bankgebühren geht. Darin wird angekündigt, dass die Bank zukünftig Umsatzsteuer verlangt, wenn man dem nicht widerspricht.
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| Mit 1.1.2009 gilt das neue Forderungssicherungsgesetz. Die wichtigsten Änderungen sieht es im Bereich von Werk- und Bauträgerverträgen vor. So sollen künftig Bauforderungen besser abgesichert werden können.
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