UNSERE LEISTUNGEN

Unsere Form der Beratung

Unsere Beratungsfelder umfassen neben den „klassischen“ Segmenten unter anderem die Bereiche Unternehmensentwicklung, strategische Planung, Finanzierung, Sanierung, Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge und Coaching bei betriebswirtschaftlichen Führungsaufgaben.

Jeder Mandant hat mindestens zwei Ansprechpartner: den für ihn zuständigen Sachbearbeiter und mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung. Bei besonders betreuungsintensiven Mandanten ist es bei uns üblich, dass beide Geschäftsführer gleichzeitig in wesentliche Sachverhalte involviert sind.

Darüber hinaus kooperieren wir seit Jahren aufgabenbezogen mit Wirtschaftsprüfern, Experten aus den verschiedensten Branchen und selbstverständlich auch mit Unternehmensberatern und Anwälten.

Unser oberstes Ziel ist es, Sie nicht nur durch fachliche Kompetenz betriebswirtschaftlich und steuerlich umfassend zu beraten, sondern wir wollen mit persönlicher Einsatzbereitschaft und vollem Engagement überzeugen und für unsere Mandanten höchstmögliche Sicherheit hinsichtlich der Qualität der Arbeit schaffen.

PERSÖNLICHER EINSATZ UND VOLLES ENGAGEMENT!

Ihre Sippl & Huber Steueberatungsgesellschaft mbH

Privatpersonen

Kernleistungen

Steuererklärungen und Abschlüsse
  • Steuererklärungen aller Art
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Vermögensstatus

Sonderleistungen

Vertretung vor Behörden
  • Alle Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • Rechtsbehelfs-/ und Einspruchsverfahren
  • Klageverfahren vor Finanzgerichten
Existenzgründung
Durch die Zusammenführung der Kompetenzen in den Bereichen Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung bieten wir Existenzgründern einen Full-Service, angefangen bei der Konzeptionserstellung, Finanzierungsberatung, Planungs- und Rentabilitätsrechnung, Rechtsformwahl mit Steuerbelastungsvergleich bis hin zur Errichtung eines Rechnungswesens mit einer unternehmensbezogenen aussagekräftigen Kostenrechnung, an.

Darüber hinaus stehen wir Existenzgründern in der schwierigen Anfangs- und Etablierungsphase im Rahmen eines Coachings jederzeit mit operativer Beratung zur Verfügung. In der Region verfügen wir über ein ausgezeichnetes Beziehungsnetzwerk u.a. zu Banken und Behörden, von dem unsere Mandanten profitieren können.
Liquiditätsplanung
Wir gehen über die punktuelle Ein-Jahres-Schau der steuerlichen Belastung und Liquiditätslage hinaus. Deshalb erstellen wir für unsere Mandanten auf Wunsch im Kontext der steuerlichen Belastungsprognose eine 3-jährige Liquiditätsplanung aller liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse im geschäftlichen und privaten Bereich. Daraus leiten wir im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung und der Liquiditätsplanung Finanzierungsempfehlungen ab.


Die Beratung bezüglich der Vermögensstruktur erfolgt in Zusammenarbeit mit Spezialisten der mit uns kooperierenden Unternehmen aus den verschiedensten Branchen.

Immobilienkalkulation
Sie wollen bauen oder kaufen?

Dann benötigen Sie eine detailgenaue Immobilienkalkulation, die vielfältige Finanzierungs- und Steuergestaltungsvarianten wie umsatzsteueroptierte Vermietung, Eigennutzung, gewerbliche Nutzung, Teiltilgungsmodelle, Erwerbsmodalitäten und Verkaufszeitpunkt berücksichtigt.

Wir fertigen eine genaue Studie mit detaillierten Auswertungslisten an und werten diese gemeinsam mit Ihnen aus. Mit der von uns benutzten Planungssoftware können verschiedene Varianten in kürzester Zeit kalkuliert und verglichen werden. Als Ergebnis liegt Ihnen eine Konzeption als Grundlage für Bankverhandlungen vor.

Spezial-Know-How

Nachfolgeregelung / Generationenwechsel
Neben der steuergünstigsten Gestaltung von Nachfolgeregelungen in Personen- und Kapitalgesellschaften streben wir auch eine kundenoptimale zivilrechtliche und wirtschaftliche Regelung an. Falls kein Nachfolger vorhanden ist, beraten wir auch bei Unternehmensverkäufen, Mitarbeiterbeteiligungen und Börseneinführungen.

Das Thema Generationenwechsel nimmt bei vielen mittelständischen Unternehmern eine wichtige Rolle ein. Immer mehr Unternehmer begreifen die Übergabe des eigenen Unternehmens an den oder die Nachfolger nicht mehr nur als Aufgabe, die nebenbei mit dem Hausanwalt oder Steuerberater, erledigt wird. Sie machen sich schon frühzeitig Gedanken. Zu Recht, denn allzu viel steht auf dem Spiel.

Die Gestaltung des Generationenwechsels ist eine komplexe Aufgabe und erfordert ein langfristiges und systematisches Vorgehen. Wie ein erfolgreicher Generationswechsel idealtypisch abläuft, wird von uns mit Ihrer Zusammenarbeit geplant und realisiert.

Der Generationenwechsel ist eine sehr persönliche Angelegenheit, für die es weder standardisierte Schubladenkonzepte noch Patentlösungen gibt. Erfolgreiche Beratung muss deshalb der sehr speziellen und individuellen Situation angepasst sein.

Unternehmen

Einzelunternehmen | Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften

Kernleistungen

Finanzbuchhaltung
Im Rahmen des Rechnungswesens übernehmen wir individuell Ihre Finanzbuchhaltung, das heißt:
  • Standard-, Branchen- und individuell aufgebaute Kontenrahmen
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Kostenstellenrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Soll-Ist-Vergleiche, Mehrjahresvergleiche
Lohnbuchhaltung
  • mit monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Krankenkassenmeldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Erstattungsanträge
  • Statistiken
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (steuerliche Aspekte)
Steuererklärungen und Abschlüsse
  • Steuererklärung betrieblich
  • Eröffnungsbilanzen
  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (steuerlich), Jahresabschluss (HGB)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erläuterungsberichte
  • Anhänge, Lageberichte
  • Zwischenabschlüsse
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Vermögensstatus

Sonderleistungen

Vertretung vor Behörden
  • Alle Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Klageverfahren vor Finanzgerichten
Begleitung von Betriebsprüfungen
Besonderes Gewicht legen wir auf die Wahrung Ihrer Rechte und Interessen bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Daneben unterstützen wir Sie durch Mitwirkung und Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren bei den Finanzbehörden sowie in Verfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir leisten Beistand und Vertretung bei Steuerfahndungen sowie in Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen.
Existenzgründung
Durch die Zusammenführung der Kompetenzen in den Bereichen Steuerberatung, juristische Beratung und betriebswirtschaftliche Beratung bieten wir Existenzgründern einen Full-Service, angefangen bei der Konzeptionserstellung, Finanzierungsberatung, Planungs- und Rentabilitätsrechnung, Rechtsformwahl mit Steuerbelastungsvergleich bis hin zur Errichtung eines Rechnungswesens mit einer unternehmensbezogenen aussagekräftigen Kostenrechnung, an.

Darüber hinaus stehen wir Existenzgründern in der schwierigen Anfangs- und Etablierungsphase im Rahmen eines Coachings jederzeit mit operativer Beratung zur Verfügung. In der Region verfügen wir über ein ausgezeichnetes Beziehungsnetzwerk u.a. zu Banken und Behörden, von dem unsere Mandanten profitieren können.
Liquiditätsplanung
Wir gehen über die punktuelle Ein-Jahres-Schau der steuerlichen Belastung und Liquiditätslage hinaus. Deshalb erstellen wir für unsere Mandanten auf Wunsch im Kontext der steuerlichen Belastungsprognose eine 3-jährige Liquiditätsplanung aller liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse im geschäftlichen und privaten Bereich. Daraus leiten wir im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung und der Liquiditätsplanung Finanzierungsempfehlungen ab.

Die Beratung bezüglich der Vermögensstruktur erfolgt in Zusammenarbeit mit Spezialisten der mit uns kooperierenden Unternehmen aus den verschiedensten Branchen.

Spezial-Know-How

Unternehmensumstrukturierung
Mit der nötigen Sensibilität für die verschiedenen Entscheidungsfelder entwickeln wir Lösungen für einen Rechtsformwechsel oder eine Umstrukturierung in Ihrem Unternehmen.

Für die Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge, der vorweggenommenen Erbfolge oder des Unternehmertestaments finden wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern maßgeschneiderte Konzepte.
Nachfolgeregelung/Generationenwechsel
Neben der steuergünstigsten Gestaltung von Nachfolgeregelungen in Personen- und Kapitalgesellschaften streben wir auch eine kundenoptimale zivilrechtliche und wirtschaftliche Regelung an. Falls kein Nachfolger vorhanden ist, beraten wir auch bei Unternehmensverkäufen, Mitarbeiterbeteiligungen und Börseneinführungen.

Das Thema Generationenwechsel nimmt bei vielen mittelständischen Unternehmern eine wichtige Rolle ein. Immer mehr Unternehmer begreifen die Übergabe des eigenen Unternehmens an den oder die Nachfolger nicht mehr nur als Aufgabe, die nebenbei mit dem Hausanwalt oder Steuerberater, erledigt wird. Sie machen sich schon frühzeitig Gedanken. Zu Recht, denn allzu viel steht auf dem Spiel.

Die Gestaltung des Generationenwechsels ist eine komplexe Aufgabe und erfordert ein langfristiges und systematisches Vorgehen. Wie ein erfolgreicher Generationswechsel idealtypisch abläuft, wird von uns mit Ihrer Zusammenarbeit geplant und realisiert.

Der Generationenwechsel ist eine sehr persönliche Angelegenheit, für die es weder standardisierte Schubladenkonzepte noch Patentlösungen gibt. Erfolgreiche Beratung muss deshalb der sehr speziellen und individuellen Situation angepasst sein.

Testamentsvollstreckung

Der Wille des Erblassers entscheidet

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:
  • Eine Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter)
  • Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
  • Schutz des Unternehmens
Aufgaben eines Testamentsvollstreckers
  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers/Verstorbenen aus und erfüllt angeordnete Vermächtnisse und Auflagen
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten und geht evtl. Verbindlichkeiten zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ein
  • Er führt die Auseinandersetzung zwischen den Erben und die Aufteilung des Nachlasses durch
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
  • Jeder, der minderjährige, bzw. geschäftlich unerfahrene Erben hat
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
  • Versorger von Behinderten
  • Unternehmer, wenn der Betrieb längere Zeit als Einheit zusammengehalten werden soll
  • Der im Testament Bedachte ist verschuldet und Zugriffen von Gläubigern ausgesetzt
  • Immobilienbesitzer
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte
  • Wenn das Testament Auflagen und Bedingungen enthält, die zu überwachen sind
Wozu ein Testament?
Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (die sogenannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/ oder die Verwandten. Besonders kompliziert wird es, wenn minderjährige Kinder erben. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.

Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich. Ohne Testament ist keine Testamentsvollstreckung möglich.
Vorteile eines Testaments
  • Vermeidung von Streit
  • Vermeidung von Vermögensverlusten
  • Vermeidung von Steuerlasten
  • Gerechte Verteilung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermeidung von Miterbenproblemen
Ihr Ansprechpartner:
Gerhard Huber,
Steuerberater und zertifizierte Testamentsvollstrecker (ATG).

Ingolstadt

Theodor-Heuss-Str. 51-53
D-85055 Ingolstadt

Tel.: +49 841 9334 0
Fax: +49 841 9334 20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten IN

Montag - Donnerstag
09:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung!

Bad Endorf

Farmerland 1
D-83093 Bad Endorf

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