Neben der steuergünstigsten Gestaltung von Nachfolgeregelungen in Personen- und Kapitalgesellschaften streben wir auch eine kundenoptimale zivilrechtliche und wirtschaftliche Regelung an. Falls kein Nachfolger vorhanden ist, beraten wir auch bei Unternehmensverkäufen, Mitarbeiterbeteiligungen und Börseneinführungen.
Das Thema Generationenwechsel nimmt bei vielen mittelständischen Unternehmern eine wichtige Rolle ein.
Immer mehr Unternehmer begreifen die Übergabe des eigenen Unternehmens an den oder die Nachfolger nicht mehr nur als Aufgabe, die nebenbei mit dem Hausanwalt oder Steuerberater, erledigt wird. Sie machen sich schon frühzeitig Gedanken. Zu Recht, denn allzu viel steht auf dem Spiel.
Die Gestaltung des Generationenwechsels ist eine komplexe Aufgabe und erfordert ein langfristiges und systematisches Vorgehen. Wie ein erfolgreicher Generationswechsel idealtypisch abläuft, wird von uns mit Ihrer Zusammenarbeit geplant und realisiert.
Der Generationenwechsel ist eine sehr persönliche Angelegenheit, für die es weder standardisierte Schubladenkonzepte noch Patentlösungen gibt. Erfolgreiche Beratung muss deshalb der sehr speziellen und individuellen Situation angepasst sein.